Musikschulgebühren
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die städtische Musikschule Herdecke vom 30.06.2009 erhoben.
Höhe der Gebühren
(1) Die monatliche Gebühr beträgt
1. in der Grundstufe (Unterricht im Klassenverband): 21,50 €
2. in der Unter-, Mittel- und Oberstufe bei
a) großen Gruppen (ab sechs SchülerInnen): 21,50 €
b) mittleren Gruppen (drei bis fünf SchülerInnen): 32,00 €
c) kleinen Gruppen (zwei SchülerInnen)
- für Kinder und Jugendliche: 42,50 €
- für Erwachsene: 49,50 €
d) Einzelunterricht -30 Minuten-
- für Kinder und Jugendliche: 52,00 €
- für Erwachsene: 65,00 €
e) Einzelunterricht -45 Minuten-
- für Kinder und Jugendliche: 69,00 €
- für Erwachsene: 97,50 €
3. bei Keyboard-Unterricht
- für Kinder und Jugendliche: 34,00 €
- für Erwachsene: 45,00 €
4. für das Entleihen von Instrumenten: 12,50 €
5. für die Teilnahme an einem Ergänzungsfach, falls kein Hauptfach belegt wird: 6,50 €
6. für die Teilnahme an einem
- Kinderchor: 6,50 €
- sonstigen Chor: 6,50 €
(2) Zusatzgebühr im Fach Klavier: 1,00 €
(3) Die monatliche Gebühr beträgt im Bereich der Abteilung Tanz und Bewegung (Klassisches Ballett, Jazzdance, Modern Dance, allgemeine Tanzausbildung, Tai-Chi, gymnastische Bewegung mit Tanzelementen) bei
- 60 Minuten: 30,50 €
- 90 Minuten: 40,00 €
Ermäßigungen
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren (ausg. Bereich Tanz und Bewegung) wird auf Antrag gewährt als Sozialermäßigung oder Geschwisterermäßigung.
(2) Eine Sozialermäßigung von 75 % der Gebühren (ausg. Leihgebühr für Instrumente sowie Zusatzgebühr im Fach Klavier) wird gewährt, wenn das Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers den Regelsatz für Sozialhilfe zuzüglich der zu zahlenden Wohnungsmiete unterschreitet. Geht das Einkommen über den Sozialhilfesatz zuzüglich der zu zahlenden Wohnungsmiete hinaus, werden 10 % des überschreitenden Betrags zusätzlich als Gebühr erhoben. Bei in Schul- oder Berufsausbildung stehenden und bei noch nicht schulpflichtigen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern wird das Einkommen ihrer Eltern zugrunde gelegt. Lebt ein(e) AntragstellerIn in Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, ist deren Einkommen mit anzurechnen. Unterhaltsansprüche nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden berücksichtigt.
(3) Besuchen zwei oder mehr Geschwister die Städtische Musikschule, wird eine Geschwisterermäßigung von 10 % je Kind gewährt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Ermäßigung für alle Geschwister um jeweils 5 %. Für volljährige Geschwister wird eine Ermäßigung gewährt, wenn diese über kein eigenes Einkommen verfügen und die Gebühren weiter von den Eltern gezahlt werden.
(4) Belegt ein(e) TeilnehmerIn mehr als ein Fach innerhalb der Abteilung Tanz und Bewegung, wird eine Ermäßigung von 20% gewährt.
(5) Eine Ermäßigung der Gebühren nach (1) bis (4) wird nur für den Zeitraum der Inanspruchname der Musikschule gewährt, in dem die TeilnehmerInnen ihren Erstwohnsitz in Herdecke haben.












