- Anschrift
- 001Nierfeldstraße 458313Herdecke
Thomas
Bierau
Standard
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
- thomas.bierau@herdecke.de
- Anschrift
- 001Kirchplatz 358313Herdecke
Michaela
Albert
- zentrale@herdecke.de
Astrid
Knopp
- astrid.knopp@herdecke.de
Heike
Kranefeld
- buergerbuero@herdecke.de
Kathrin
König
- buergerbuero@herdecke.de
Manuela
Klask
- buergerbuero@herdecke.de
Ingo
Richardt
- ingo.richardt@herdecke.de
Elke
Schuchmann
- elke.schuchmann@herdecke.de
Birgül
Tanribuyurdu
- buergerbuero@herdecke.de
Birgit
Ruhle
- buergerbuero@herdecke.de
Susanne
Jezierski
- zentrale@herdecke.de
Sabine
Riemann
- buergerbuero@herdecke.de
Barbara
Osberg
- buergerbuero@herdecke.de
Abfall-Info
Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Abfall in Herdecke werden von den Technischen Betrieben und der Stadtverwaltung in der Abfall-Info veröffentlicht. Das quadratische, handliche Heft enthält unter anderem Tipps zur richtigen Müllsortierung, Infos zu den verschiedenen Abfallarten und zu den Containerstandorten sowie nützliche Adressen und AnsprechpartnerInnen. Die Abfall-Info liegt im Bürgerbüro und im Foyer der Technischen Betriebe in der Nierfeldstraße aus. Der Abfuhrkalender enthält die Abfuhrtermine. Er wird an alle Haushalte verschickt.
Die digitale Version der Abfall-Info kann hier heruntergeladen werden:
Die digitale Version des Abfuhrkalenders 2022 kann hier heruntergeladen werden. Der Kalender enthält die Abfuhrtermine bis Januar 2023.
Allgemeiner Hinweis zur Leerung von Abfallbehältern:
Nach § 16 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Herdecke sind die Abfallbehälter an den Leerungstagen bis 7 Uhr bereitzustellen (Absatz 3) und nach ihrer Leerung wieder unverzüglich zu entfernen (Absatz 5). Dadurch soll zunächst gewährleistet werden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht länger als notwendig in Anspruch genommen wird und der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht gefährdet wird.
Die zeitliche Regelung besteht einerseits aus organisatorischer Sicht, da die städtischen Mitarbeiter ab 7 Uhr ihren Leerungsbetrieb aufnehmen. Außerdem wird dabei vor Belastungen durch Schall und Lärm geschützt. Denn nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW gilt die allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten. Dazu gehört auch das Hantieren mit rollbaren Müllbehältern.