- Anschrift
- 001Stiftsplatz 158313Herdecke
Dennis
Neunzig
Standard
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
- dennis.neunzig@herdecke.de
Feuerwerk
Feuerwerke der verschiedenen Kategorien sind anzeigepflichtig bzw. genehmigungspflichtig.
Eine Anzeigepflicht besteht für Feuerwerke der Kategorien III und IV. Diese dürfen nur durch Pyrotechniker oder Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz durchgeführt werden.
Eine Genehmigungspflicht besteht für Feuerwerke der Kategorie II. Für die Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar eines jeden Jahres ist das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie II zu Vergnügungszwecken erlaubt.
Eine Ausnahmegenehmigung für besondere Ereignisse (z.B. Hochzeit, Geburtstag) ist gesondert zu beantragen.
Ausgefüllten Vordruck über die Anzeige eines Feuerwerks.
Sprengstoffgesetz