Sofern Sie nicht über einen eigenen Parkplatz (Privatstellplatz, Privatgarage) verfügen, können Sie als Anwohnerin oder Anwohner bestimmter Stadtteile einen Parkausweis beantragen.
Mit diesem können Sie montags bis freitags ab 16.00 Uhr sowie samstags durchgängig ohne Parkscheibe bzw. ohne Parkgebühr in Kurzzeitparkzonen parken.