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Anwohnerparkausweise

Allgemeine Informationen

Sofern Sie nicht über einen eigenen Parkplatz (Privatstellplatz, Privatgarage) verfügen, können Sie als Anwohnerin oder Anwohner bestimmter Stadtteile einen Parkausweis beantragen.

Mit diesem können Sie montags bis freitags ab 16.00 Uhr sowie samstags durchgängig ohne Parkscheibe bzw. ohne Parkgebühr in Kurzzeitparkzonen parken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag für die jeweilige Anwohner-Parkzone mit Begründung und Bekanntgabe des Fahrzeugkennzeichens. Der Antrag ist nicht zwingend erforderlich, eine Vorsprache im Ordnungsamt ist auch ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?

30,00 Euro pro Jahr.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

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